Direkt zum Inhalt
nach oben

Willkommen beim HBBöV

Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen gelangen:

Hauptnavigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Kontakt Alt+3 Suche Alt+5

Zulassungsentscheid QSK

Am 05.03.2024 entscheidet die Qualitätssicherungskommission (QSK) über die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Zugelassen wird, wer gemäss Prüfungsordnung (Ziff. 3.31):

  1. über einen eidgenössischen Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II oder mindestens über eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
  2. den Nachweis erbringt, während mindestens zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung gemäss Buchstabe a) eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder in einem verwaltungsnahen Betrieb ausgeübt zu haben;
  3. über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr (Ziff. 3.41), die Genehmigung der Disposition der Projektarbeit und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Projektarbeit.