Gesucht: Prüfungsexpertinnen und -experten
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Am 05.03.2024 entscheidet die Qualitätssicherungskommission (QSK) über die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Zugelassen wird, wer gemäss Prüfungsordnung (Ziff. 3.31):
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr (Ziff. 3.41), die Genehmigung der Disposition der Projektarbeit und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Projektarbeit.