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Zulassungsentscheid QSK 2025

Am 04.03.2025 entscheidet die Qualitätssicherungskommission (QSK) über die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Zugelassen wird, wer gemäss Prüfungsordnung (Ziff. 3.31):

  1. über einen eidgenössischen Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II oder mindestens über eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
  2. den Nachweis erbringt, während mindestens zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung gemäss Buchstabe a) eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder in einem verwaltungsnahen Betrieb ausgeübt zu haben;
  3. über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr (Ziff. 3.41), die Genehmigung der Disposition der Projektarbeit und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Projektarbeit.

Die Zulassungsentscheide werden innert Wochenfrist nach der Sitzung versendet.